Was tun im Falle einer Fehlüberweisung?

Schnell können einem beim Überweisen von Geldbeträgen kleine Flüchtigkeitsfehler unterlaufen. So genügt schon ein minimaler Zahlendreher in der Kontonummer des Empfängers, damit das überwiesene Geld auf einem falschen Konto landet.

Seit dem 31. Oktober 2009 gelten bei den meisten deutschen Banken und Kreditinstituten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie wurden geändert, weil zum gleichen Zeitpunkt eine neue, EU-weit geltende Richtlinie für den Zahlungsverkehr in Kraft getreten ist.

Für den Bankkunden hat sich seit Inkrafttreten der neuen AGB einiges verändert. So gleichen Banken seitdem die Namen und Kontonummern des Empfängers vor Ausführung eines Überweisungsauftrages nicht mehr ab. Stattdessen wird das Geld direkt auf das Girokonto gebucht, welches der angegebenen Kontonummer zugeordnet werden kann. Hat der Überweisende bei den den Angaben des Empfängers einen Fehler gemacht, dann ist das Geld im Regelfall verloren. Ob die Überweisung direkt am Schalter, online oder per Beleg getätigt wurde, ist dabei unerheblich.

Dennoch gibt es eine Möglichkeit, den Geldbetrag zurück zu holen. Wichtig ist dabei, wann einem der Fehler auffällt. Je eher er gefunden wird, desto größer sind die Chancen, dass der Betrag noch gerettet werden kann. Wer seinen Fehler noch am gleichen Tag bemerkt und umgehend seiner Bank meldet, der kann mit etwas Glück das Geld zurückbekommen. Denn befindet sich der Auftrag noch im System der Bank und wurde noch nicht ausgeführt, dann kann er womöglich noch gestoppt werden. Ist der Auftrag jedoch schon bearbeitet, dann gestaltet sich das Zurückholen schwieriger. Es kann in einem solchen Fall versucht werden, den Inhaber des Kontos zu ermitteln, der das Geld versehentlich erhalten hat. Kann er ausfindig gemacht werden, dann muss er das Geld laut Gesetz zurückgeben, um nicht der „ungerechtfertigten Bereicherung“ beschuldigt zu werden. Auf diesem Wege sein Geld zurück zu bekommen ist jedoch nur möglich, wenn das Geldinstitut des Empfängers dessen Namen preisgibt.

Am besten schützt sich, wer vor dem Versenden eines Überweisungsauftrages genau überprüft, ob die Zahlen und Kontodaten des Empfängers korrekt sind. So kann viel Aufwand vermieden werden.

 

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